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Ferienwohnungen Familie Mann

S. und T. Mann

Merlinweg 8

81827 München

 

kontakt@fuerstenhof-sassnitz.de

 

Bei Buchung der Apartments 301 oder 302 gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Vermietung der Ferienwohnungen 301 und 302 im Fürstenhof, Rosenstraße 11 in 18546 Sassnitz gelten die folgenden Geschäftsbedingungen:

 

1. Vertragsabschluss

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Beherbergungsvertrags verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung über eine Reservierungsbestätigung zugesagt worden ist.

2. Bereitstellung der Ferienwohnung

2.1. Die Ferienwohnung steht Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sie werden gebeten am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr das Appartement besenrein zur Verfügung zu stellen und den Schlüssel an die Ihnen benannte Person zu übergeben bzw. in der Ferienwohnung zu hinterlegen.

2.2. Wir sind berechtigt, bei verspätetem Auszug Mehrkosten zu berechnen.

3. Anzahlung/ Bezahlung

3.1. Mit Vertragsabschluss (Zugang der Reservierungsbestätigung) ist eine Anzahlung des Reisepreises fällig und innerhalb von 7 Tagen an uns zu bezahlen. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Der Anzahlungsbetrag beläuft sich auf 25% vom Reisepreis. Die Restzahlung des Rechnungsbetrages muss bis spätestens vier Wochen vor Anreise dem aufgeführten Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Reservierungen - weniger als 30 Tage vor Anreise - ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtreisepreis zu zahlen.

3.2. Wir sind nur dann an die Reservierungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen in korrekter Höhe auf unserem Bankkonto vor Anreise eingegangen sind. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.

4. Stornierungsgebühren/ Rücktritt vom Vertrag

4.1. Im Falle Ihres Rücktrittes können wir pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei denen wir ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Objektes berücksichtigen.

Bei Rücktritt des Kunden gelten folgende Bedingungen:

· Bei einem Rücktritt bis zum 61. Tag vor Belegungsbeginn 50,- Euro.

· Bei einem Rücktritt vom 60.bis zum 35. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Übernachtungspreises.

· Bei einem Rücktritt vom 34. Tag bis zu 1 Tag vor Belegungsbeginn 85% des Übernachtungspreises.

· Bei Nichtanreise bzw. Stornierung nach Reisebeginn wird die vollständige Rechnungssumme fällig bzw. kann nicht zurückerstattet werden.

4.2. Gelingt es uns, dass Objekt bei einem Rücktritt ab dem 60. Tag vor Belegungsbeginn anderweitig zu belegen, so beträgt die Bearbeitungsgebühr 80,- EUR.

5. Rücktritt durch den Vermieter

5.1. Der Vermieter kann den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung der Ferienwohnung und des Inventars. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis, der Wert der ersparten Aufwendungen, die wir aus einer anderweitigen Belegung der Ferienwohnung erlangen, wird angerechnet.

5.2. Der Vermieter haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, Terroranschläge, Umweltkatastrophen, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die unsere Vermietung oder unsere Lieferanten beeinflusst werden.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns vertretbaren Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Wir bezahlen jedoch diejenigen Beträge zurück, die wir aus einer anderweitigen Vermietung des Objektes erlangen.

7. Haftung und Pflichten

7.1. Die Ferienwohnung darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich die Ferienwohnung zu verlassen.

7.2. Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, dass Objekt pfleglich zu behandeln.

7.3. Der Vermieter haftet für alle mit Ihnen vereinbarten Leistungen. Sie haften in vollem Umfang für verursachte Schäden in dem Mietobjekt oder seinen sonstigen Einrichtungen. Die Haftung des Vermieters wird auf Schäden beschränkt, die von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

7.4. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung durch eingebrachte Sachen Ihrerseits einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz erfolgt auf eigene Gefahr.

7.5. Sie werden gebeten unmittelbar nach Ankunft die Inventarliste zu überprüfen. Etwaige Fehlbestände sind spätestens am ersten Tag bei benannten Personen

mitzuteilen.

7.6. Bei Auszug muss die Ferienwohnung mit allem Zubehör von Ihnen besenrein gesäubert werden (Spülen des Geschirrs und verstauen, entleeren der Müllbehälter, etc.). 

Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung sind wir berechtigt, die entstehenden Kosten für den Mehraufwand zu berechnen.

7.7. Sie verpflichten sich weiter bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle

Schäden so gering wie möglich zu halten.

7.8. Ein Haustier darf nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung mitgebracht werden. Für jede durch die eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.

8. Weitere Obliegenheiten des Kunden

8.1. Mängel der Vermietungsleistung sind noch während seines Aufenthaltes unverzüglich schriftlich anzuzeigen; soweit zumutbar, ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

8.2. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Nutzers.

8.3. Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die Ihnen oder Ihren Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Belegungsobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen, haften wir nicht, es sei denn, dass uns eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflicht zur Last fällt. Die Haftung ist auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, beschränkt.

9. Kurtaxe

Kurtaxbeträge sind im Reisepreis nicht enthalten! Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe lt. Satzung der Gemeinde Sassnitz zu entrichten. Diese wird bei Anreise in bar kassiert.

12. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht München vereinbart. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

Sylke und Thoralf Mann

Eigentümer Ferienwohnung 301 und 302 Fürstenhof Sassnitz

 

Stand: Juni 2017